Richtlinien für Assistenzhunde

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsamkeit und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet. Assistenzhunde sollen zum Zwecke der Erweiterung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden und dauernd bei der betroffenen Person leben. Darüber hinaus leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Kommunikation und zum Abbau von einstellungsmäßigen Barrieren.

 

Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde nach Maßgabe des § 39a Abs. 4 bis 7 des Bundesbehindertengesetzes. 

 

 

Kriterien zur Ausbildung eines Assistenzhundes

Damit ein Hund als Assistenzhund anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen zutreffen:

 

1.  Gesundheitliche Eignung
Diese wird durch eine umfassende tierärztliche Untersuchung nachgewiesen.

 

2. Wesensmäßige Eignung
Der Hund soll seiner Umwelt gegenüber ein neutrales und  ein von dieser nicht beeinflussbares Verhalten zeigen.

 

3. Spezielle Ausbildung
Die Ausbildung des Hundes umfasst, neben dem grundsätzlichen Gehorsam, eine spezielle Ausbildung für spezifische Hilfeleistungen abhängig von dem zukünftigen Einsatzgebiet des Hundes.

Ausbildungsmöglichkeit  in Vorarlberg

 

4.Positiv abgeschlossene staatliche Beurteilung

Treffen diese Kriterien zu erfolgt die Anerkennung als Assistenzhund und nur dann kann der Hund in den Behindertenpass eingetragen werden.

 

 

 

Durch diese Eintragung in den Behindertenpass erhält der betroffene Mensch für seinen Assistenzhund die in Rechtsvorschriften geregelten Zutrittsrechte zu öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen und Ausnahmen von der Leinen- und Maulkorbpflicht.